Informationen für die Bürger- Maßnahmen den Verwaltungsaufwand für die Nutzung von Informationssystemen in der öffentlichen Verwaltung zu reduzieren,

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 221/2019 mit. z., ; zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 177/2018 mit. von. Bestimmte Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslasten Nutzung von Informationssystemen in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze (Gesetz gegen die Bürokratie). sie sind öffentliche Behörden („Die OVM“) ; für seine amtliche Tätigkeit erforderlich und berechtigt, zu empfangen und die Daten in den Informationssystemen der öffentlichen Verwaltung aufgezeichnet verwenden und machen Sie sich Notizen über sie, und diese Daten und Aussagen im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen sie gratis.

V rámci dôsledného dodržiavania zákona proti byrokracii a ;informovania občanov Slovenskej republiky vytvoril Úrad podpredsedu vlády Slovenskej republiky pre investície a ;informatizáciu ; („Die ÚPVII“) Zu diesem Zweck visuelle Darstellung in Form von Plakat ;Auflistung aller Zertifikate und Erklärungen, ktoré občania a ;Unternehmer sind nicht antrag OVM erforderlich.