Autor: Gemeinschaft

Voľby do orgánov samosprávy obcí –; Ankündigung für die Wähler

Informationen zu den Bedingungen des Wahl- und Wahlrechts

Es finden Wahlen zu den Organen der kommunalen Selbstverwaltung statt am Samstag 29. Oktober 2022 von 7:00 tun 20:00 h.

Das Stimmrecht in den Organen der kommunalen Selbstverwaltung

Bürger der Slowakischen Republik und Ausländer haben das Recht, in den Organen der kommunalen Selbstverwaltung zu wählen, der einen festen Wohnsitz im Dorf hat (nachfolgend „Dorfbewohner“ genannt) und wird spätestens am Tag der Wahl abgeschlossen 18 Alter.

Ein Hindernis für das Wahlrecht ist die gesetzliche Beschränkung der persönlichen Freiheit aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, es sei denn, ein Spezialgesetz sieht während einer Pandemie etwas anderes vor.

Das Recht, in die Organe der kommunalen Selbstverwaltung gewählt zu werden

Für einen Gemeindeabgeordneten (urban) Räte, in Bratislava, der Hauptstadt der Slowakischen Republik, und der Gemeinderat in der Stadt Košice, ein Dorfbewohner kann gewählt werden, der einen festen Wohnsitz im Dorf hat, in dem er kandidiert und spätestens am Tag der Wahl absolvieren wird 18 Alter.

Für den Bürgermeister des Dorfes, der Bürgermeister der Stadt, ein Einwohner der Gemeinde kann zum Bürgermeister des Stadtbezirks gewählt werden, der einen festen Wohnsitz im Dorf hat und diesen spätestens am Wahltag abschließen wird 25 Alter.

Es ist ein Hindernis für das Recht, gewählt zu werden

  • eine Haftstrafe verbüßen,
  • gültige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, wenn die Verurteilung nicht aufgehoben wurde,
  • Entziehung der Rechtsfähigkeit.